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Klassifizierung der Laser verrät Leistungsfähigkeit
Laser sind, ganz stark vereinfacht auf den Punkt gebrachtes, gebündeltes und sehr intensives Licht. Abhängig von ihrer Leitungssstärke werden sie in Laserklassen unterteilt und mit den entsprechenden Warnhinweisen versehen, denn: Ab einer bestimmten Klasse dürfen nur ausgewiesene Experten den Laser bedienen und: Sogenannte Laserbeauftragte müssen das Gerät und/oder die Maschine abnehmen.
Die Klassifizierung eines Lasers verrät Leistungsfähigkeit und erfolgt zum Beispiel nach EN 60825-1. Das Gefährdungspotential eines Lasers ist von seiner Stärke uns seiner Umbauung ab. Laser der Klasse 1 gelten zum Beispiel als ungefährlich für das Auge und die Haut.
Ein Laser der Klasse 2 entwickelt eine Lichtintensität, die sich im sichtbaren Spektralbereich bewegt, ist also bei einer sehr kurzen Bestrahlungsdauer für Augen und Haut ungefährlich. Laser der Klassen 3 und 4 sind dagegen sehr wohl für den Menschen gefährlich.
Grundsätzlich gilt: Laser dürfen auf gar keinen Fall auf Menschen gerichtet werden, ganz gleich, um welche Klasse es sich bei dem entsprechenden Laser handelt. Übrigens: Bereits die Laser eines DVD-Brenners fallen unter die Klasse 3, sind also durchaus gefährlich für den Menschen.